Recht & EthikWordPress-Plugins

Neues Tracking-Consent-Management im Newsletter-Plugin

Wenn du WordPress (*) mit dem kostenlosen Newsletter-Plugin („The Newsletter Plugin“) nutzt, kannst du inzwischen genauer steuern, wie Öffnungen und Klicks in deinen Newslettern gemessen werden. Hier erfährst du, was dahintersteckt und worauf du achten solltest.

Wie Newsletter-Tracking funktioniert

Gemessen werden zwei Dinge:

  • Öffnungen: Dafür steckt in jeder E-Mail ein unsichtbares Mini-Bild, ein sogenanntes Tracking-Pixel. Lädt das Mailprogramm dieses Bild, gilt die Mail als geöffnet.
  • Klicks: Links werden über deine Website umgeleitet. So weißt du, welcher Link angeklickt wurde. Ein Klick zählt automatisch auch als Öffnung.

Die drei Tracking-Modi

Du legst den Modus global fest und kannst ihn vor dem Versand für jede einzelne E-Mail ändern:

  • Deaktiviert: Kein Pixel, keine Link-Umleitung. Alle Statistiken stehen auf null.
  • Vollständig: Wer eingewilligt hat, wird personenbezogen erfasst. Du siehst also, wer geöffnet oder geklickt hat. Alle anderen werden automatisch nur anonym gezählt.
  • Anonym: Alle werden nur anonym gezählt, egal ob sie eingewilligt haben. Die Gesamtzahlen bleiben erhalten, aber keine Öffnung und kein Klick lässt sich einer Person zuordnen.

Wichtig: Was du für die einzelne E-Mail einstellst, hat Vorrang. Ist das Tracking dort deaktiviert oder anonym, spielt die Einwilligung der Abonnenten keine Rolle.

Was dir ohne Einwilligung fehlt

Deine Statistiken funktionieren weiter. Du kannst aber keine Zielgruppen nach Verhalten mehr bilden. Ein Beispiel ist eine Nachfass-Mail nur an alle, die einen bestimmten Link geklickt haben. Das geht im anonymen Modus nicht.

Einwilligung beim Anmelden und im Profil

  • Im Anmeldeformular kannst du eine Checkbox für die Tracking-Einwilligung einblenden. Wer das Häkchen setzt, wird vollständig erfasst. Wer es nicht setzt, wird nur anonym oder gar nicht erfasst.
  • Wenn du es in den Profileinstellungen aktivierst, können Abonnenten ihre Entscheidung später auf ihrer Profilseite ändern.
  • Ein komplettes Abschalten des Trackings für die eigene Adresse ist dort nicht möglich. Man kann nur zwischen vollständig und anonym wählen. Ganz ohne Tracking geht es nur, wenn du das Tracking für die E-Mail deaktivierst.

Die wichtigste Stolperfalle

Fehlt die Checkbox im Formular, speichert das Plugin die Einwilligung automatisch als erteilt. Das lässt sich derzeit nicht umstellen. Nach der DSGVO braucht eine Einwilligung aber eine aktive, freiwillige Handlung. Eine stillschweigend angenommene Zustimmung ist keine echte Einwilligung.

Deine Checkliste

  1. Checkbox einbauen: Nicht vorangekreuzt, klar beschriftet, zum Beispiel: „Ich bin einverstanden, dass Öffnungen und Klicks meiner Newsletter personenbezogen ausgewertet werden. Widerruf jederzeit über meine Profilseite.“
  2. Profilseite freischalten, damit Abonnenten ihre Entscheidung ändern können.
  3. Datenschutzerklärung ergänzen: Erkläre, was gemessen wird, wozu, wie lange es gespeichert wird und wie man widerruft.
  4. Bestehende Abonnenten prüfen: Schau nach, welcher Einwilligungsstatus für Leute gespeichert ist, die sich vor der Umstellung angemeldet haben.
  5. Im Zweifel sparsam bleiben: Wenn du keine personenbezogene Auswertung brauchst, stell auf anonym oder deaktiviert. Beachte: Auch das anonyme Pixel wird aus dem Postfach nachgeladen. Ob du dafür eine Einwilligung brauchst, ist in Deutschland nicht abschließend geklärt (§ 25 TDDDG). In manchen Ländern wird außerdem ein vollständiges Opt-out verlangt, das das Plugin auf Abonnentenebene nicht bietet.

Gut zu wissen

Öffnungsraten sind ohnehin nur ein grober Wert. Manche Mailprogramme laden Bilder automatisch vorab, etwa Apple Mail mit dem Datenschutz-Feature „Mail Privacy Protection“. Das treibt die Zahlen nach oben. Andere blockieren Bilder, dann wird gar nichts gezählt. Klicks sind meist der verlässlichere Wert.

Fazit: Das Plugin gibt dir die nötigen technischen Werkzeuge. Rechtssicher wird dein Newsletter aber erst durch eine saubere Einrichtung. Und eine individuelle rechtliche Prüfung ersetzt das alles nicht.


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